Differenzierte Grundsteuer B – Eine Entscheidung mit Augenmaß

In der letzten Ratssitzung am 04.12.2024 stand ein wichtiges Thema auf der Tagesordnung:
die Entscheidung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gemeindesteuern 2025.

Dabei ging es um die Frage, ob ein einheitlicher Hebesatz oder differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B angewendet werden sollen.
Noch wenige Tage zuvor hatten wir als FDP Bergneustadt aufgrund rechtlicher Unsicherheiten Bedenken geäußert.
Unsere Sorge galt vor allem einer möglichen Klagewelle, die im schlimmsten Fall den städtischen Haushalt 2025 gefährden und im Nachgang zu höheren Belastungen für die Bürger führen könnte.

Nach intensiven Beratungen haben wir uns jedoch dazu entschlossen, der Differenzierung zuzustimmen.
Ausschlaggebend waren für uns die aktuellen Empfehlungen maßgeblicher Fachverbände:
Die Wohnkosten-Verbändeallianz, bestehend aus dem Bund der Steuerzahler NRW, dem Deutschen Mieterbund NRW, Haus & Grund NRW sowie dem Verband Wohneigentum NRW, hat sich für die Anwendung differenzierter Hebesätze bei der Grundsteuer ausgesprochen.
Im Gegensatz dazu rät der Städtetag NRW von der Einführung ab und stützt sich dabei auf ein entsprechendes Gegengutachten.

Diese unterschiedlichen Einschätzungen zeigen:
Das Thema ist komplex und bleibt mit Risiken verbunden.
Dennoch sind wir der Überzeugung, dass das vom Land NRW angebotene Gesetz genutzt werden sollte, um die Steuerlast gerechter zu verteilen und die Bürger zu entlasten, wo es möglich ist.

Ihre FDP Bergneustadt